
AGB Verein Naturnetz - Plattform Arbeitseinsatz.ch
AGB Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch (aktuelle Version seit: 14.03.2025)
1. Geltungsbereich
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Leistungen im Bereich von Arbeitseinsätzen für Freiwillige (im Folgenden «Freiwilligeneinsätze»).
Mit dem Abschluss des Vertrags akzeptiert die Vertragspartei die vorliegenden AGB.
Die AGB gelten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Regelungen gilt die folgende Rangordnung:
1. Offerte und Vertrag
2. Korrespondenz etc. zur Offerte und zum Vertrag
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
4. Schweizerisches Obligationenrecht
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2. Offerte
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Das Angebot wird gestützt auf eine Offertanfrage der Besteller:in erstellt.
Das Erstellen der Offerte ist unentgeltlich. Die vom Verein Naturnetz erstellten Offerten bleiben, sofern in der Offerte keine andere Frist angegeben ist, während 30 Tagen nach der Übermittlung der Offerte an den/die Besteller:in gültig.
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3. Vertragsschluss
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Mit der Annahme der Offerte, schriftlich, per Mail, mündlich oder konkludent entsteht das Vertragsverhältnis. Der Freiwilligeneinsatz ist verbindlich gebucht.​​
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4. Durchführung
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Die Einsätze finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Das genaue Einsatzprogramm wird witterungsabhängig durch den Verein Naturnetz festgelegt. Die passende Arbeitskleidung gemäss Projektbeschrieb ist Sache der Teilnehmenden. Werkzeuge, Arbeitsmaterial, Sicherheits- und Schutzausrüstung werden vom Verein Naturnetz zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeitenden des Vereins Naturnetz sind gegenüber den Teilnehmenden der Freiwilligeneinsätze während der Durchführung weisungsbefugt.
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5. Vergütung
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Die vertraglich vereinbarte Vergütung deckt alle Leistungen ab, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Der Verein Naturnetz stellt elektronisch Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
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6. Widerruf und Kündigung
6.1 Widerruf und Kündigung Schulen
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Umweltbildungswochen / Tageseinsätze
Wird ein Umweltbildungsangebot gebucht, übernimmt die Schule als Bestellerin eine Organisationspauschale. Diese wird unverzüglich nach der Annahme der Offerte in Rechnung gestellt.
Die restlichen Kosten des Einsatzes (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Planung, Einsatzleitung, Transport, Werkzeug) werden von externen Stellen übernommen. Falls diese in Ausnahmefällen nicht alle Kosten decken, kann der Schule ein anteiliger Betrag in einer Offerte vorgeschlagen werden. Die Schule entscheidet, ob sie das Angebot annimmt.
Bei einer Absage nach Unterzeichnung der Offerte schuldet die Bestellerin (Schule) dem Verein Naturnetz den folgenden Prozentsatz des Gesamtbetrags:
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Bei einer Absage bis zum 150. Tag vor der Leistung: Organisationspauschale + CHF 500.-,
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Bei einer Absage von weniger als 150 Tagen bis zum 90. Tag vor der Leistung: Organisationspauschale + CHF 1’000.-,
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Bei einer Absage von weniger als 90 Tagen vor der Leistung: Organisationspauschale + CHF 2’000.-.
Im Falle einer Absage kann der Verein Naturnetz bei Tageseinsätzen, soweit es das Projekt und seine Personalsituation zulassen, einen Alternativtermin anbieten oder die Schule kann eine Ersatzklasse organisieren. Nimmt die Schule den neuen Termin an, entstehen ihr keine Mehrkosten.
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6.2 Widerruf und Kündigung Firmen
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Bei einer Absage nach Unterzeichnung der Offerte schuldet der/die Besteller:in dem Verein Naturnetz den folgenden Prozentsatz des Gesamtbetrags:
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Bei einer Absage bis zum 60. Tag vor der Leistung: 25%,
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Bei einer Absage von weniger als 60 Tagen bis zum 15. Tag vor der Leistung: 50%
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Bei einer Absage von weniger als 15 Tagen vor der Leistung: 100%
Im Falle einer Absage kann der Verein Naturnetz, soweit es das Projekt und seine Personalsituation zulassen, einen Alternativtermin anbieten. Nimmt der/die Besteller:in den neuen Termin an, entstehen ihm/ihr keine Mehrkosten.
Preiskategorien basierend auf Teilnehmendenzahlen
Sofern die Kosten in Preiskategorien basierend auf der Teilnehmendenzahl offeriert wurden, muss der/die Besteller:in die finale Teilnehmendenzahl (bestimmt Preiskategorie) spätestens 14 Tage vor dem Einsatz mitteilen. Falls keine Anpassung erfolgt, wird die in der Offerte angegebene maximale Teilnehmendenzahl als Grundlage für die Rechnung verwendet.
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6.3 Kündigung Catering
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Die Anzahl der Teilnehmenden sowie vegetarische Optionen müssen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsdatum mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Rechnung auf Grundlage der angegebenen Teilnehmendenzahl erstellt wird. Auf individuelle Ernährungspräferenzen gehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten ein. Wir bitten um Verständnis, dass wir nach Ablauf der Frist möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, spezielle Anforderungen zu berücksichtigen oder Änderungen vorzunehmen.
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6.3 Wetterbedingungen
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Der Einsatztag findet grundsätzlich auch bei Regen oder schlechter Wetterlage statt. Bei extremen Wetterbedingungen wie starkem Sturm, intensiven Regenfällen oder Gewittern behalten wir uns jedoch aus Sicherheitsgründen das Recht vor, den Einsatztag anzupassen oder zu verkürzen.
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7. Haftung
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Der Verein Naturnetz schliesst jegliche Haftung im gesetzlich erlaubten Umfang aus.
Versicherungen sind Sache des/der Besteller:in. Er/sie haftet bei allen ihm/ihr zurechenbaren Personen- und Materialschäden.
Der/die Besteller:in sorgt für die Kommunikation aller bekannten gesundheitlichen, physischen oder psychischen Beeinträchtigungen der Teilnehmenden, insbesondere solche, die ihre Arbeitsfähigkeit betreffen (z.B. Allergien, ADHS, Autismus, Herzprobleme, Verletzungen usw.). Der Verein Naturnetz übernimmt keine Verantwortung für eine unvollständige Kommunikation des/der Besteller:in.
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8. Veröffentlichungen
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Der Verein Naturnetz ist berechtigt, die Projekte inkl. Name des/der Besteller:in in seinen Kommunikationsmitteln (Jahresbericht, Website etc.) darzustellen.​​
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9. Verarbeitung personenbezogener Daten
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Wenn Sie sich für ein Angebot vom Verein Naturnetz anmelden, verarbeiten wir Ihre Anmeldedaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und andere für die Teilnahme relevanten Anmeldeinformationen) zur Abwicklung dieser Dienstleistungen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen. Darüber hinaus nutzen wir im Rahmen der geltenden Gesetze Ihre Daten auch, um Sie personalisiert und auf Ihre Interessen abgestimmt über unsere Angebote und Dienstleistungen zu informieren (Werbung) oder diese zu verbessern (Angebotsentwicklung). Sie können der Verwendung für Zwecke der Werbung und Produktentwicklung jederzeit widersprechen. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Widerruf Ihrer Einwilligung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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10. Verwendungsrechte Bild- und Videomaterial
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Mit der Annahme einer Offerte des Vereins Naturnetz akzeptiert der/die Besteller:in, dass an der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Verein Naturnetz oder beauftragte externe Personen gemacht werden können.
Vor Veranstaltungsbeginn fragt der/die Einsatzleiter:in des Vereins Naturnetz die Teilnehmenden um das Einverständnis für solche Aufnahmen. Wer nicht einverstanden ist, kann dies direkt vor Ort mitteilen. Der Verein Naturnetz stellt sicher, dass diese Personen auf den Aufnahmen nicht erkennbar sind.
Der Verein Naturnetz darf die an der Veranstaltung entstandenen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ohne Entschädigung für Weiterbildungsangebote sowie für interne und externe Kommunikationsmitteln wie beispielsweise Webseite, Newsletter, Social Media oder Printwerbung verwenden. Er gibt diese Aufnahmen nicht an Dritte weiter.